Pressemitteilung Prostitution Rathaus Wilmersdorf: StA sieht keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat
Berlin, 20. März 2018
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Oktober berichtete das ZDF-Magazin Frontal21 über Zwangsprostitution und ein Zuhälter-Netzwerk in der Notunterkunft Rathaus Wilmersdorf. Die ehrenamtliche Initiative ’Freiwillige helfen’ forderte damals in einer ersten Mitteilung unverzügliche Ermittlungen und erstattete Anzeige (AZ 171025-1738-I00252) gegen Unbekannt wegen Verstoß gegen § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung in einem bekannten Fall), § 138,6 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten, Straftat gegen die persönliche Freiheit) sowie § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern).
Zugleich äußerte die Initiative Zweifel an dem Bericht, da aufgrund der Bild-Ton-Darstellung mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden konnte, dass die vom ZDF als „Sozialarbeiterin Maria aus Wilmersdorf“ präsentierte Person tatsächlich jemals in der Notunterkunft Rathaus Wilmersdorf gearbeitet hatte. Wie die Staatsanwaltschaft der Initiative heute mitteilte (siehe hier) wurde das Verfahren eingestellt, da es an „Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Straftat fehlt". Außerdem seien gesonderte Ermittlungen geführt worden, es lägen jedoch "derzeit keine weiteren Ermittlungsinhalte" vor.
Wir sind über diesen Ermittlungsstand, der unsere Aussagen bestätigt, sehr glücklich, denn der Vorwurf hat auch die Ehrenamtlichen persönlich belastet.
Doch wir wissen auch: Es gibt sexuellen Missbrauch und Zwangsprostitution in Berlin. Daher fordern wir weiterhin mehr staatliche Unterstützung und wirklich professionelle Beratung für Opfer sexueller Gewalt.
Kritik äußern wir am Verhalten der Redaktion von Frontal21: Pressefreiheit und -geheimnis sind wichtige, unantastbare Güter unserer Demokratie und auch wir als Initiative konnten in der Vergangenheit darauf setzen, dass Informationen, die wir der Presse gaben, vertraulich behandelt werden. Jedoch entbindet die Pressefreiheit Medien nicht von ihrer Sorgfaltspflicht.